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ArbG Berlin, 06.04.2011 - 41 BV 293/11 |
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Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 06.04.2011 - 41 BV 293/11
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 20 TaBV 1084/11
- BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 24/12
Wird zitiert von ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 20 TaBV 1084/11
Einigungsstelle - Gefährdungsbeurteilung - Zwischenbeschluss
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss vom 06.04.2011 - 41 BV 293/11 - wird zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 06.04.2011 - 41 BV 293/11 - abzuändern und festzustellen, dass der Spruch der Einigungsstelle vom 13.09.2010 zum Regelungsgegenstand "Betriebsvereinbarung zum Schutz von Ungleichbehandlungen, Diskriminierung und Mobbing, sowie zur Förderung respektvollen Zusammenarbeitens und partnerschaftlichen Verhalten am Arbeitsplatz und im Betrieb" unwirksam ist.